Göteborg City Airport flygplats

Göteborg City Airport


Willkommen bei uns als Geschäftspartner. Nehmen Sie an unserem Erfolg teil!


Wir sind einer der Flugplatze Schwedens mit den höchsten Zuwachsraten und bei uns sind sowohl fliegende als auch am Boden tätige Unternehmen willkommen.

 

Vor allem dank unserer Billigflüge hat der Flugplatz eine sehr positive Entwicklung vorzuweisen. Im vergangenen Jahr hatten wir gut eine halbe Million Passagiere und wir sind heute der achtgrößte Flugplatz des Landes.

 

Hier sind einige der Gründe, warum der Göteborg City Airport (GSE) von Geschäftsreisenden und inländischen Charterfluggesellschaften genutzt wird.

  • Nur 15 km vom Zentrum entfernt  
  • Schnelle und effektive Abwicklung
  • Keine Wartezeiten in der Luft oder am Boden
  • Wir sind Lufttransportprofis und keine Bürokraten
  • Fast nichts ist „unmöglich”: Äußern Sie Ihre Wünsche – wir setzen sie um! 

Dank der geographischen Lage des Flugplatzes an der Küste bestehen meistens sehr gute Wetterverhältnisse. Wir sind auch der Alternativflugplatz zu Göteborg Landvetter. Die Landebahn ist gut 2000 Meter lang. Wir können daher also auch für Chartergesellschaften, die sich mit „Short Haul-flights” befassen, eine interessante Alternative sein.

 

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen halten wir auf niedrigem Niveau und wir bieten eine hohe Flugsicherheit und Qualität bei unserem Leistungsangebot. Untersuchungen im Bereich Meinungsforschung, die wir regelmäßig durchführen, zeigen, dass der Flugplatz auch von den unmittelbaren Anwohnern akzeptiert wird und viele können sich eine Erweiterung des Verkehrs vorstellen.

 

Schauen Sie also gerne bei uns vorbei! Rufen Sie an unter Tel. 0046-(0)31-92 60 60 oder schicken Sie uns eine E-Mail, dann veranstalten für speziell für Sie eine Führung.

 

  

 

Copyright © 2010 Göteborg City Airport
Letzte Änderung 2007-02-22

 



Wussten Sie, dass...

...der Flugplatz für 58.000 Flugzeugbewegungen jährlich und ca. 12 Abflüge täglich zugelassen ist? Verkehr am späten Abend oder nachts ist aufgrund des Beschlusses des Umweltgerichtes in höherer Instanz von 2001 jedoch untersagt.